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372 Ergebnisse für wohnung auszug übergabe renoviert

Renovierung nach nur 6 Monaten? Und Nachmieter weicht von Abmachung ab
vom 14.4.2006 40 € Historischer Preis
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Außerdem haben wir die Wohnung im nur teilweise renovierten Zustand übernommen. ... Plötzlich verlangen die Vermieter jetzt (schriftlich), dass wir das Wohnzimmer (Farbe terracotta) bei der Übergabe in geweißeltem Zustand hinterlassen sollen. ... Ebenso wurde ja die restliche Wohnung vor erst 6 Monaten von uns fachmännisch renoviert.
Nachforderungen des ehemaligen Vermieters
vom 22.12.2012 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Er hat nach der Wohnungsübergabe (beim Auszug) uns 1. keine Kopie des Übergabeprotokolls geschickt (bei Einzug wurde kein Übergabeprotokoll erstellt, beim Auszug jedoch sehr wohl!) ... Der Vermieter entgegnete bei Übergabe nur "ihn interessiere nicht was der Nachmieter macht....ich werde es einfach zahlen müssen". 2.) ... Vermieter hier auf unsere Kosten eine Generalsanierung der Wohnung durchführen will (Gebäude ist aus den 50er/60er- Jahren und war bei Einzug alles andere als in einem guten Zustand).
Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen in der "bisherigen Ausführungsart"?
vom 28.1.2010 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge des Umzugs einer durch mich betreuten alten Dame in eine Demenz- Wohngemeinschaft stellt sich die Frage der Renovierung der bisherigen Wohnung. ... Vor Übergabe der Mieträume an den Vermieter hat der Mieter die Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen, die entweder nach dem vereinbarten Fristenplan fällig oder aufgrund des tatsächlichen Zustands der Räume notwendig sind. (…) Sind beim Auszug Schönheitsreparaturen in einzelnen Räumen noch nicht fällig, so hat der Mieter an den Vermieter die später zu erwartenden Kosten anteilig zu zahlen. ... Kann er wirklich einen Kostenanteil für künftige Renovierung bei Auszug verlangen?
Mietvertrag, Gültigkeit einzelner Klauseln
vom 6.5.2022 für 250 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Frage: Ist diese Klausel aufgrund der Übergabe in einem malermäßig unrenovierten Zustand überhaupt gültig? Im Übergabeprotokoll wurden verschiedene Bohrlöcher in fast allen Räumen festgehalten, man sieht auf den Bildern, dass die Wohnung nicht renoviert war. ... Muss ich bei Auszug renovieren oder mich anteilig beteiligen?
Wohnungsauszug: Schönheitsreparaturen durch den Mieter
vom 5.9.2013 51 € Historischer Preis
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Hallo, wir werden in einigen Monaten aus unserer Wohnung ausziehen. ... Auszug Mietvertrag: Schönheitsreparaturen durch den Mieter 1. ... Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen gemäß den Voraussetzungen der Ziffer 2 - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er zeitanteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde.
Kündigung und Renovierung Mietwohnung
vom 21.1.2009 30 € Historischer Preis
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Vorab sei noch gesagt das ich meine Wohnung in der laufenden Wohnzeit von 15 Jahren 2 mal komplett gestrichen habe allerdings nur die Wände. ... §5 – Übergabe, Instandhaltung usw. der Mieträume Die Parteien vereinbaren 1.Der Vermieter übergibt die Mieträume schlüsselfertig nach Ziffer 2. 2.Der Mieter übernimmt die Mieträume in dem vorhanden, ihm bekanntem Zustand (Anmerkung: vollständig renoviert).Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend zu behandeln und die Mieträume während der Dauer der Mietzeit instandzuhalten und zu renovieren. 3.Der Mieter ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Schönheitsreparaturen der Mieträume und der damit verbundenen bzw. zur Verfügung gestellten Einrichtungen durchzuführen. ... Der Mieter Mieter hat hat beim Auszug die Überprüfung der technischen Geräte und Einbauten durch einen zugelassenen Handwerksbetrieb nachzuweisen.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. ... Nach Auszug aus dem oben genannten Mietobjekt sind folgende Mängel in der Wohnung feststellbar: -Parkett im Eingangsbereich/Flur, tiefe Kratzer -Parkett im Wohnzimmer, Wasserschaden mit starken Verschmutzungen -Parkett in allen Räumen, starke Gebrauchsspuren sowie tiefe Kratzer -Zimmertüre im Kinderzimmer links, Türblatt stark beschädigt (besagtes im Übergabeprotokoll vermerktes Türblatt) -Türstock Badezimmertüre, beschädigt (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen) -Siffonabdeckungen, Bad links fehlen (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; war bei unserem Einzug nicht vorhanden bzw. war dort ein Flaschenkorken in den Siffon gesteckt) -Balkonabläufe verstopft, fehlende Schmutzgitter (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; war bei unserem Einzug nicht vorhanden) -Eingangstüre beschädigt (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; Vermieter hat am 1.2. selber den Schließzylinder ausgetauscht) Hiermit fordere ich Sie auf, die oben genannten Mängel bis spätestens zum 23. ... Nachfolgend aufgelistete Gegenstände wurden bereits von Ihnen zurückgegeben: -2 Handtuchhalter in Bad rechts -1 Handtuchhalter in Bad links -1 Spiegelschrank Bad (diese Liste ist unvollständig, im Keller befand sich auch ein Teil der Vorhangstangen, dafür gibt es Zeugen) Darüber hinaus fordere ich Sie auf den zurückbehaltenen Schlüssel der Wohnung herauszugeben.
Renovierungspflicht & Vorabnahmeprotokoll
vom 20.11.2005 30 € Historischer Preis
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Die Übergabe der Wohnung wurde damals von der ebenfalls im Haus wohnenden Hauswartin gemacht, ihre Tochter war die Vormieterin. ... Aber es müsste ja alles renoviert werden und sie wisse selbst wie viel Arbeit das sei. ... Der Mieter hat die Teppichböden bei Auszug fachgerecht zu reinigen.
Hausverkauf - Schimmelbefall, Feuchtigkeit
vom 11.10.2005 75 € Historischer Preis
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Das Haus war wie gesagt vermietet, die Mieter zogen im November 2004 aus (9 Monate nach Kauf und Übergabe). ... In den ganzen Jahren, da das Haus in meinem Besitz war, habe ich viel renoviert. ... Das ist mir aber nicht bewußt gewesen, das heißt, ich war jahrelang nicht in der Wohnung - erst bei Besichtigung mit dem Käufer.
Nachträgliche Thermenwartung und Kabelgebühren
vom 23.12.2005 30 € Historischer Preis
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Ich bin im Mai 2005 umgezogen und habe meine alte Wohnung renoviert übergeben. ... 1.6 Ist es nicht zu meinen Gunsten, dass ich erst jetzt (7 Monate nach meinem Auszug) von den Kosten erfahre? ... Außerdem werden im Kapitel „Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung“ für Schönheitsreparaturen starre Fristen (alle 3 bzw. 5 Jahre) eingefordert und zusätzlich im Anhang des Vertrags ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses fachmännisch renoviert übergeben werden muss.
Bitte Mietvertrag prüfen!
vom 24.1.2014 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Freund und ich möchten gern in eine neue Wohnung ziehen. ... Demnach müssten wir doch eine Entschädigung zahlen, obwohl wir renoviert haben.. ... Mittwoch, 15 Uhr in unsere Wohnung gehen, oder?