§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB Ungeschütztes Mietverhältnis
vom 12.11.2016
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Im Mietvertrag habe ich bereits vereinbart, dass, sofern der derzeitige Mieter nicht pünktlich aus dem Zimmer auszieht, der neue Mieter ein gleichwertiges Zimmer in einer anderen WG zur Verfügung gestellt bekommt. ... Frage 1: Wäre eine solche Kündigung möglich, wenn ich wirklich bis Ende November in dem Zimmer wohnen würde und dann wieder ausziehen würde ? Frage 2) Wäre eine Kündigung zum 30.11.16 auch möglich, wenn ich erst zum 01.12.16 in die Wohnung ziehen würde ??