Die Vermieter sagten, dass eigentlich beide kündigen müssen und dass wenn mein Mitbewohner sich nicht bereit erklärt die Kündigung zu unterschreiben, ich weiterhin wohnen bleiben muss.
Bislang ist noch kein Einzug erfolgt, da ein Bezug der Wohnung aus unserer Sicht aufgrund noch zu nennender Mängel nicht möglich ist. ... Kann der Vermieter/Hausverwalter im Falle der Kündigung nach wie vor auf die Entfernung des Teppichbodens bestehen?
Im Mietvertrag meiner Wohnung, der am 06.08.2018 unterzeichnet wurde, heißt es: "Die Parteien vereinbaren wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten, also bis zum 31.10.2020 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags zu verzichten." Während der Wohnungsbesichtigung vor dem Einzug hieß es immer "Mindestmietdauer 2 Jahre", so dass ich immer davon ausgegangen bin, dass ich die Wohnung frühestens zum 31.10.2020 kündigen kann.
Letztendlich ist eine schriftliche Kündigung seitens des Mitbewohners auch erst am 29. ... Somit habe ich seine Kündigung auch, obwohl diese erst zum 29. ... Das Laminat war zum Einzug des anderen Mitbewohners sogar noch feucht.
Guten Tag, Ich habe ein schon seit Einzug dauerndes Problem mit meinem Vermieter. ... Zu allem Überfluss habe ich jetzt eine Kündigung für den 31.03.2010 erhalten. Die Kündigung erhielt ich per Mail und ohne Begründung.
Des Weiteren zu einem anderen Punkt: Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Räumlichkeiten renoviert, d.h. dandwerks- und fachgerecht frisch gestrichen mit Farbe mittlerer Güte und Qualität zu übergeben, ohne dass sich auf etwaige vor Einzug vorhandene Mängel berufen werden kann.
Im Mietvertragsentwurf wurde dies vermerkt, auch wurde dafür eine Frist bis 6 Monte nach unserem Einzug gesetzt. ... Ende September dieses Jahres erhielten wir endlich die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 (Einzug war Anfang Januar 2011).
Da wir nicht bereit sind, eine Abstandszahlung in dieser Höhe zu leisten, haben wir der neuen Mieterin den Einzug zum vereinbarten Termin freigestellt.
Ich wohne mit meiner Familie 2Erw und 4Kinder in einem Mietshaus.Bei Einzug wurde im Mietvertrag der Keller als unbenutzbar beschrieben weil er ein alter Gewölbekeller ist und feucht ist.seit 2004 wohnen wir nun dort und vor einem Jahr schaute der Vermieter sich den Keller mit Handwerkern an,da die Feuchtigkeit jetzt schon zum Esszimmer hoch steigt das liegt direkt darüber.2005wurde mein kleiner Sohn geboren,der nun seit der Geburt sehr oft an Bronchitis leidet und daher auch schon im Krankenhaus lag immer wieder krank.das Dach ist auch nicht isoliert daher haben wir sehr hohe Heizkosten,es sollte im Januar2007 gemacht werden aber es ist wohl zu teuer.der Vermieter meint er hätte im Moment nicht das Geld dafür,Mäuse leben auf dem Dachboden und neuerdings im Kinderzimmer und Abstellraum.wir haben ein neues Haus gefunden und wollen umziehen daher meine Frage,Kann ich ausziehen oder muss ich mich an die 3monatsfrist halten?
Guten Tag bin in eine Dachgeschoss Wohnung gezogen am 15.08.19 Sofort nach Einzug habe ich extrem viel Lärm aus dem Hausflur vernommen der es mir nicht ermöglicht die Wohnung bestimmungsgemäß zu benutzen An Schlaf ohne Ohrstöpsel ist nicht zu denken und arbeiten am PC in.
Es gibt für ihn weder mit den Vermietern oder mit mir einen schriftlichen Mietvertrag, er ist aber hier gemeldet und die Vermieter wissen von seinem Einzug.
Das Haus war zum Zeitpunkt des Einzuges stark renovierungsbedürftig und nur teilweise entrümpelt. ... Der Mietvertrag wurde zum 01.06.2006 mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht auf 4 Jahre geschlossen, wobei außerordentliche Kündigungen davon nicht berührt sind. ... An wen richten wir die Kündigung?
Guten Tag, mein Anliegen ist der Weiterbestand meines Vertragsverhältnisses entgegen erfolgter "Kündigung". ... Die Wohnung kann ich allein nicht bezahlen und hätte nichts gegen den Auszug meines Mitbewohners und den Einzug eines Nachmieters. ... 3)Inwieweit ist die Kündigung meines WG-Mitbewohners ohne die Absprache, geschweige Einwilligung (meine Unterschrift?)
Wir hatten jedoch bei unserem Einzug im Dezember 2022 vereinbart, dass wir uns um Gas selbst kümmern und einen eigenen Vertrag abschließen. ... Ist die Kündigung wirksam und wenn ja, kann ich mich dagegen noch wehren?
Anfang Januar habe ich eine ordentliche Kündigung zwecks Eigenbedarf an meinen Mieter als Einschreiben versendet. Die Kündigung ist zum 30.April.2010 festgelegt. ... Ich brauche allerdings die Wohnung ab Mai zur Renovierung und ab Juni zu meinen Einzug.
Da nach unserem Einzug der Vermieter wenig Kooperationsbereitschaft zeigte unsere Mehrkosten des Umzuges zu übernehmen verrechnete ich diese mit der ersten Miete. ... Nun ergeben sich folgende Fragen: Ist eine ordentliche Kündigung aufgrund des obigen Sachverhaltes gerechtfertigt? ... Ignoriere ich in diesem Schriftverkehr den Sachverhalt der Kündigung?