Mit dem Sondernutzungsrecht „SR 2“ und „SR 3“, gelegen über den Einheiten Nr.9 und Nr.10 ( die Spitzböden über den Wohnungen 9 + 10 ) ist das Recht verbunden, den jeweiligen Spitzboden um- und auszubauen, durch eine Treppe mit der Wohnung zu verbinden, Dachausschnitte für Dachterrassen / Loggien und für den Bau von Gauben o.ä. zu erstellen, die gesamte Dachkonstruktion zu verändern, diesen Dachbereich komplett abzureißen und neu zu gestalten und alle sonstigen Maßnahmen durchzuführen, die zum Ausbau / zur Nutzung dieser Flächen erforderlich oder zweckmäßig sind, auch wenn hiervon gemeinschaftliches Eigentum betroffen ist ( z.