Renovierung bei Beendigung eines Mietvertrages
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Veränderungen dieser Art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder bei Wahrung seiner berechtigten Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zum Schadensersatz. " ===== Vor dem Auszug (nach 4,5 Jahren) aus der Wohnung, habe ich mit dem Vermieter besprochen, dass eine Renovierung zu diesem Zeitpunkt relativ sinnlos sei, da der Parkettboden stellenweise (nicht durch mein Verschulden) kaputt war und der Vermieter diesen nach meinem Auszug durch Fliesen ersetzen wollte. ... Inzwischen hat mir der Vermieter mitgeteilt, dass ein Maler die gesamte Wohnung für € 2.121,- renoviert hätte und dass er mir einen Teilbetrag von € 500,- in Rechnung stellt. ... Aber was ist mit der Renovierung bei Auszug?