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747 Ergebnisse für kündigung kündigungsrecht

Mietrecht- Kündigung innerhalb der 3Jahres-Befristung
vom 14.9.2017 28 € Historischer Preis
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Mietvertrag des Haus-und Grundbesitzerverein Fassung 05/2015: Mietzeit: "Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 3 Jahren, also bis 31.5.19 geschlossen, Folgendes wurde vom Vermieter anschl. durchgestrichen: weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit.............. Es wurde kein Grund angekreuzt. Vielmehr eine Anlage 1 erstellt: "Das Mietverhältnis wird zunächst für 3 Jahre, d.h. vom 1.6.16-31.5.19 geschlossen.
Umzug ohne schriftliche Kündigung
vom 28.4.2010 45 € Historischer Preis
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Hallo,bin alleinige Eigentümerin eines Dreifamilienhauses.Das EG wurde zum 24.10.2009 leer.Mieterin bekundet bei meinem Mann,der keine Vollmacht von mir hat, sie wolle mit Ihrer Familie,Ehegatte mit zwei Kindern, vom OG ins EG ziehen.Das Ehepaar bewohnt seit 1998 das OG. Der Einzug fand dann zum01.12.2009 statt.Das OG wurde recht desolat verlassen. Unmittelbar nach dem Einzug wurden Mängel im EG zunächst meinem Mann mündlich und dann auch mir in schriflicher Form mitgeteilt.....es kam dann auch zur Mietkürzung und Mieteinbehalt(März,April)!!!
Kündigung wegen Zahlungsrückständen
vom 28.3.2014 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wohne bereits seit Jahren in einer Mietwohnung. In den Jahren 2011 und 2012 sind unstrittig meinerseits Mietschulden aufgelaufen, die ich derzeit nicht begleichen kann. Die laufende Miete wird jedoch seit rund 8 Monaten pünktlich vom Sozialamt an den Vermieter gezahlt.
Kündigung Mieter (Rentner)
vom 5.12.2012 55 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Dame und Herren, ich bin Eigentümer einer Wohnung und möchte diese gerne verkaufen. Es gibt schon ca. 20 Interessenten die die Wohnung kaufen möchten, zum größten Teil um dort selbst einzuziehen. Momentan ist die Wohnung an einen Rentner vermietet, der dies seit 1995 bewohnt und diese nach und nach verkommen läßt (fehlende Grundreinigung/mangelnde Hygiene).
Untermieter außerordentlich und fristlos kündigen
vom 30.7.2021 für 100 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Bereits dort hagelte es viele Beleidigungen aber ich habe versucht für Frieden zu sorgen und im Rahmen des versuchten Friedens keine Kündigung geschrieben, da der Untermieter bereit war aus zu ziehen. ... Hier wieder zu meiner Frage ob solch ein Verhalten als unzumutbar für uns als Hauptmieter gilt und wir ihm eine fristlose Kündigung aussprechen können oder müssen wir tatsächlich auf Körperliche übergriffe warten?
Keine Miet- und Kautionszahlung bei Untervermietung
vom 25.11.2005 20 € Historischer Preis
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arbeitgebers. welche rechtlichen moeglichkeiten habe ich zur: 1. kuendigung und 2. schadenersatz (mietausfall bis zum vertrag mit einem evtl. neuen untermiete, muss bei evtl. kuendigung extra nach D. reisen, um einen neuen mieter zu suchen... etc.) 3. kann ich auch einen strafantrag wegen betrug/arglistiger taeuschung stellen?
mündlicher Werkmietsvertrag - Kündigungsfrist gültig?
vom 15.7.2022 für 45 €
Falls jemand trotzdem bleiben wollte, würden wir eine schriftliche Kündigung mit 3 Monatsfirst zum Monatsende erstellen mit Begründung als Eigenbedarf für andere Mitarbeiter, die bei uns arbeiten (Nachfrage ist da). Wir wollen jetzt nur wissen, ob das so rechtlich so haltbar ist damit uns im Konfliktfall kein Problem entsteht und nicht jemand die Kündigung anfechten würde.
Widersprüchliche Paragraphen im Mietvertrag
vom 9.8.2009 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Einige Tage später bekam sie ein Antwortschreiben der Hausverwaltung mit dem Hinweis, das eine Kündigung erst nach Ablauf eines Jahres erfolgen könne, wie im Mietvertrag festgehalten sei. Unter §2 des Mietvertrages (Mietzeit) ist jedoch diejenige Klausel angekreuzt, die ihr eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gewährt (hier wird extra noch einmal auf eine andere Ziffer des §2 hingewiesen, unter welcher die 3 Monate nachzulesen sind). ... Die Hausverwaltung jedoch bezieht sich nun auf den unter §5 (Staffelmietvereinbarung) befindlichen Satz: "Das Kündigungsrecht des Mieters wird für 1 Jahr seit Abschluss dieser Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen".
Mietvertrag auf 2 Jahre gültig???
vom 18.5.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Parteilen verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
Zeitmietvertrag oder nicht? - Liegt hier ein befristeter Mietvertag vor?
vom 12.5.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe zum 01.04.2006 einen Standardmietvertag von Zweckform mit folgendem Inhalt unterschrieben: "Das Mietverhältnis beginnt ab dem 01.04.und ist erst nach einem Jahr kündbar.Innerhalb diesen einen Jahres verzichtet der Mieter sowohl auch als der Vermieter auf eine Kündigung"!
Endet mein Mietvertrag automatisch ?
vom 11.11.2022 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Im Mietvertrag steht folgendes: "Mietdauer / Kündigung : Der Mietvertrag beginnt am 02.1.2022 und endet frühestens nach einem Jahr. ... "Das außerordentliche Kündigungsrecht der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben" Jetzt hat der Vermieter letzte Woche via Email Eigenbedarf angemeldet (Er braucht die Wohnung selbst, da er in Scheidung lebt) und möchte zeitnah in die Wohnung.
Vermieter verweigert Rücknahme der Mietsache
vom 21.8.2006 20 € Historischer Preis
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Unter dem Punkt sonstige Vereinbarung stand: (vorgedruckt, nicht handschriftlich) "Der Mieter verzichtet für die Dauer von 12 Monaten auf sein Kündigungsrecht." ... Da ich aus beruflichen Gründen zu einem Umzug gezwungen bin, und den einseitigen Ausschluss des Kündigungsrechts für unwirksam halte, habe ich am 24.05.06 (Empfang des Einschreibens mit Rückschein) zum 31.08.06 gekündigt. Ein Antwortschreiben vom 29.05.06 liegt vor, in dem die Hausverwaltung die Kündigung zurückweist(!).