Nicht getauschte Messgeräte nach Ablauf Eichzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ich gehe davon aus, daß das die Abrechnung aller Wohnungen betrifft, auch wenn „nur“ in einzelnen Wohnungen die Eichzeit der Meßgeräte abgelaufen war. ... Außerdem würde ich gerne die mir bereits für Miete des Kaltwasserzählers und verbrauchsabhängige Abrechnung (die ja praktisch hinfällig ist) entstandenen Kosten bei den Verursachern geltend machen. ... Gibt es eine Informationspflicht der Eigentümer / Hausverwaltung gegenüber den Mietern, daß eine verbrauchsabhängige Abrechnung auf nicht geeichten Messgeräten basiert ???