Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Vereinbarung im Mietvertrag: „... ... Gemäß & 559 BGB sind wir berechtigt 11% der für Ihre Wohnung aufgewendeten Kosten umzulegen. ..." Berechnung: Gesamtkosten380.900 € Austausch aller Fenster im Haus63.000 € (Wir haben weniger Fenster als die übrigen Wohnungen) Neue Heizungsanlage und Lüftungsanlagen in den Wohnungen43.000 € Wärmedämmverbundsystem99.000 € Standgerüst11.000 € Architektenleistung anteilig21.000 € Neuerrichtung Balkon3.000 € (das ist unstrittig) Ihr Anteil: 46.000 € (die Summen sind hier gerundet) Mieterhöhung wegen Modernisierung von 610,00 € um 430,00 € auf 1.240,00 € Fragen: 1.