Gemeinsamer Mietvertag - frühzeitige Auflösung und willkürliche Änderung möglich
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Die Kündigung wurde schon geschrieben (und von beiden unterschrieben) und ist wirksam zum 31.05.2014. ... Ich habe im November 2013 ein entsprechendes Gutachten gefunden, das erstellt wurde, als der Sohn 6,1 Jahre alt war.