Mieter Terrassen Zweckentfremdung und Brandschutz
vom 27.12.2020
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Ein Gespräch mit dem Mieter ergab, dass er der Meinung ist, Garage und Terrasse unterlägen keinen besonderen Nutzungsbedingungen gemäß Mietvertrag und die bemängelte Nutzung wäre daher rechtens. Nun meine Fragen: - Kann ich dem Mieter vorschreiben, Funkenbildung und offene Flammen auf der Terrasse zu unterlassen?