Sonderkündigungsrecht?
vom 20.11.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Die Wohnung hat 57 m² und 2 Zimmer und ist somit für mich und das zukünftige Kind definititv zu klein. Zudem besteht im Haus keine Möglichkeit, einen Kinderwagen unterzubringen und in der Wohnung ist das auch nicht möglich. ... Gibt es für mich eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen (Geburtstermin ist Mitte April und aus körperlichen Gründen hätte ich den Umzug gerne bis Ende Februar über die Bühne) oder wenn nicht, gibt es die Möglichkeit, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muss, wenn ich einen suche?