Hier der Auszug aus unserem Mietvertrag von 2007 Paragraf 7: Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von innen, Lasieren von Naturholztüren und -fenstern) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen. ... Dann gibt es noch folgende Zusatzvereinbarung, die bei Vertragsschluss gemeinsam handschriftlich festgehalten wurde: Die Wohnung sollte in einem ordentlichen Zustand, so wie bei Erhalt beim Einzug übergeben werden. Bei Erhalt war die Wohnung weiß gestrichen und wir Erstbezug - jetzt haben die weißen Wände die üblichen Wohnspuren - wir haben selbst zwischenzeitlich gestrichen, aber hinter Schränken etc sieht man Spuren.