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Dauerhaftes Bewohnen einer Mietwohnung ohne im Mietvertrag zu stehen

| 26. November 2013 20:25 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Lebensgefährtin und ich sind derzeit auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung. Unsere finanzielle Situation stellt sich so dar, dass sich meine Partnerin in einem Angestelltenverhältnis befindet und ich gerade eben dabei bin mich Selbstständig zu machen. Meine Partnerin verdient ein durchschnittliches Nettoeinkommen, ich hingegen lebe zurzeit von meinem Ersparten. Daher wollten wir, dass meine Partnerin alleinige Mieterin einer Wohnung wird und ich dauerhaft bei ihr wohne, ohne zunächst im Mietvertrag zu stehen. Dass wir uns dadurch natürlich nur Wohnungen anschauen können, die sich meine Freundin alleine leisten kann (auch wenn ich sie privat, finanziell unterstütze), ist klar.

Leider mussten wir bis dato mit dieser Konstelation aber nur Negatives erfahren, da sich Makler (Vermieter) anscheinend bei einer Partnerschaft zwei eingetragene Mieter mit Verdienst wünschen, gleich wie 'günstig' die Wohnung auch sein mag. Da das alles sehr deprimierend ist, überlegten wir nun, dass meine Freundin gegenüber den Maklern alleine auftritt, die Wohnung anmietet und ich dann einfach dort mit einziehe, ohne die Meldepflicht zu verletzten.

Die Frage, die sich uns aber natürlich stellt ist, ob diese Vorgehensweise rechtens ist, sprich wissentlich den Makler/Vermieter nicht darüber zu unterrrichten, dass ich als Lebenspartner von Anfang an die Wohnung mit bewohne, nur um eine Chance zu erhalten, überhaupt eine Wohnug zu bekommen.

Hier bitte ich Sie um Aufklärung und bedanke mich im Vorraus.

26. November 2013 | 20:57

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


ganz so einfach ist es nicht, denn Sie benötigen die Erlaubnis des Vermieters.

Häufig wird - fälschlicherweise - in diesem Zusammenhabng auf § 533 BGB hingewiesen und die Meinung vertreten, der Vermieter müsse nicht zustimmen.

Das ist aber schon deshalb falsch, da ein berechtigtes Interesse des Mieters nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein muss, Dritte mit einziehen zu lassen. Und genau das ist zu verneinen, wenn dieses Interesse nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung schon VOR Abschluss bestanden hat.

Der Vermieter MUSS also nicht zustimmen und kann den Auszug verlangen und bei Nichtbefolgung dann Ihrer Freundin sogar fristlos kondigen.


Zudem konnte der Vermieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, was sicherlich nicht verwunderlich ist, wenn Sie sich einmal in die Situation des Vermieters hineindenken.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. November 2013
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