Änderung am Mietvetrag
vom 21.7.2015
32 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich habe vor 10 Monaten einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit über eine private Wohnung mit meinem Vermieter abgeschlossen, der auch gleichzeitig mein Großvater ist. ... Es geht ihm hauptsächlich um folgende Änderung da er beabsichtigt die Miete zu erhöhen: X Der Vermieter ist berechtigt, die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen. ... Konkret lautet seine Forderung nun: - Ich stimme einer Neufassung des Mietvertrags zu, ohne meine Abänderungen (daraufhin wird er wie mündlich angekündigt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Miete erhöhen. - Ich verweigere mich einer Neufassung und bestehe auf den, in meinen Augen rechtsgültigen, bestehnden Mietvertrag (daraufhin wird er rechtlich gegen den Vertrag vorgehen und mich u.A. wegen Urkdunenfälschung anzeigen) Meine Fragen nun: -> Ist meine Änderung legitim, der Mietvertrag rechtsgültig und einzuhalten?