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Änderung am Mietvetrag

21. Juli 2015 11:49 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe vor 10 Monaten einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit über eine private Wohnung mit meinem Vermieter abgeschlossen, der auch gleichzeitig mein Großvater ist. Damals hatten wir noch ein gutes Verhältniss. Er überbrachte mir damals den ausgefüllten und von ihm unterschriebenen Mietvertrag mit der Aufforderung ihn zu überprüfen, gegebenenfalls abzuändern und anschließend auch unterschrieben zurück zu bringen.

Nun zehn Monate später, wir haben uns wegen anderer Dinge verstritten. Nun kommt er an wegen dem Mietvertrag und möchte mir eine reinwürgen. Behauptet es wäre Urkundenfälschung und der Mietvertrag daher ungültig. Es geht ihm hauptsächlich um folgende Änderung da er beabsichtigt die Miete zu erhöhen:

X Der Vermieter ist berechtigt, die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen. Dies gilt auch für unbestimmte Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit.
-> Das Kreuz bei diesem Kästchen habe ich gestrichen und dafür ein Kreuz bei folgendem Kästchen gemacht:
X Die Miete bleibt unverändert.

Es handelt sich um einen Mietvertrag von sigel mit der Art.Nr. MV 480 (Neufassung nach Mietrechtsform 2013).

Konkret lautet seine Forderung nun:

- Ich stimme einer Neufassung des Mietvertrags zu, ohne meine Abänderungen (daraufhin wird er wie mündlich angekündigt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Miete erhöhen.
- Ich verweigere mich einer Neufassung und bestehe auf den, in meinen Augen rechtsgültigen, bestehnden Mietvertrag (daraufhin wird er rechtlich gegen den Vertrag vorgehen und mich u.A. wegen Urkdunenfälschung anzeigen)

Meine Fragen nun:

-> Ist meine Änderung legitim, der Mietvertrag rechtsgültig und einzuhalten?
-> Habe ich tatsächlich Urkundenfälschung begangen und ist der Mietvertrag nicht rechtsgültig?

Über eine schnelle und kurze Antwort wäre ich sehr dankbar!

21. Juli 2015 | 12:16

Antwort

von


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33609 Bielefeld
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Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Ihr Großvater hatte Ihnen, rechtlich gesehen, ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages MIT Mieterhöhungsmöglichkeit unterbreitet.

Dadurch, dass Sie dieses Angebot im dargestellten Sinn abgeändert haben, haben Sie sein Angebot abgelehnt und gleichzeitig ein neues Angebot OHNE Erhöhungsmöglichkeit abgegeben.

Da Ihr Großvater dieses neue Angebot nicht angenommen und jetzt explizit abgelehnt hat, ist der Ausschluss der Erhöhungsmöglichkeit nicht wirksam vereinbart; Ihr Großvater kann daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine erhöhte Miete verlangen.

Eine Urkundenfälschung im strafrechtlichen Sinne sehe ich nicht. Der Vertragsentwurf Ihres Großvaters stellte keine Urkunde dar.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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