Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Im Grunde haben Sie bereits schon die zutreffende Formulierung gewählt. Die Zusatzvereinbarung ist grundsätzlich formfrei, natürlich sollte dies schriftlich erfolgen, möglich. Auch inhaltlich sind i.d.R. keine Grenzen gesetzt.
Es reicht daher eine einfache Formulierung dahingehend, dass Sie berechtigt sind die Wohnung zu gewerblichen Zwecken zu nutzen und auch Außenreklame zu verwenden.
Dieser einfache Zusatz sollte in ihrem Interesse als Mieter ausreichend sein.
Natürlich könnte man auch einen professionellen Zusatzvertrag machen, doch wäre dies für Sie wenig empfehlenswert, da dann im Grunde eine Vielzahl von Regeln aufgesetzt werden könnten, welche den "Hauptmietvertrag" derart betreffen können, dass daß gesamte Vertragswerk modifiziert werden würde und den Rahmen einer Erstberatung sprengen würde.
Für diesen Fall würde ich eher auf einen Standardvertrag verweisen, welchen man als Zusatz vereinbart jedoch dann die entsprechenden überflüssigen Passagen streicht.
Dennoch reicht eine einfache Erweiterung um die erst genannte Formulierung aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Ebenso wenn ich Ihnen einen link für einen Vertragsmuster zusenden soll, wobei der Hinweis erlaubt sei, dass Immobilienverwaltungen online gängige Verträge kostenlos anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Sascha Lembcke
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Lembcke
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E-Mail:
Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Sehr geehrter Herr Lembcke,
vielen Dank die Beantwortung meiner Frage.
Ich habe auf Basis der Informationen das Schreiben aufgesetzt und würde Ihnen dieses hier gerne noch kurz zum Überlesen zeigen.
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Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom XX.XX.20XX
Sehr geehrte Herr XXXXXXX,
diese Zusatzvereinbarung umfasst die Erlaubnis die Wohnung auch zu gewerblichen Zwecken zu nutzen und für Außenreklame zu verwenden, dies umfasst auch die Nutzung als Geschäftsadresse im Handelsregister.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXX
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Ort, Datum
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Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter
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Vielen Dank im Voraus.
Diese kurze Vereinbarung reicht völlig aus, denn es bringt auf den Kern was vereinbart werden soll, nämlich dass der Nutzungszweck erweitert wird.
Mehr brauchen sie daher im Grunde nicht vereinbaren, diese Formulierung ist völlig ausreichend.
MfG
RA Lembcke