Da meine Mutter ohnehin von einer bescheidenen Rente lebt, ich selbst leider ALG2-Empfänger bin und vermutlich in die Frührente muss und somit aus rein wirtschaftlichen Gründen vermietet haben, möchten wir natürlich nicht auf unseren Kosten sitzen bleiben und selbst wenn und selbst wenn uns zweifelsfrei ein Gerichtsverfahren Recht geben würde, haben wir dann finanziell das Nachsehen, da das Gehalt unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. ... Ankündigung des Vermieterpfandrechtes keine formellen Fehler begehen, dass wir bei unseren Ansprüchen in der Sache keinen Fehler machen (können wir auf eine Erstattung der Mietminderung bestehen, da an die Vermieterin direkt niemals ein Mangel herangetragen wurde; können wir die Rechtsberatung geltend machen und was ist mit dieser Anfrage übers Web) und dass wir bei der Ausübung des Pfandrechts keine Fehler machen (Schloßtausch, Polizei oder beides) und dazu gehört auch, was die Mieterin trotz Pfandrecht entfernen darf. ... Also, wie kündige ich das Pfandrecht formell UND in der Sache korrekt an, mit welcher Maßnahme übe ich das Pfandrecht aus (Schloßtausch/Polizei), welche Gegenstandsentfernung darf ich (besser gesagt die Vermieterin) keinesfalls untersagen und wie komme ich letztendlich zu den berchtigten Forderungen (die Kaution ist definitiv unstrittig).