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704 Ergebnisse für kündigung eigenbedarfskündigung

Frage zu Eigenbedarfskündigung
vom 20.2.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun meine Frage: Gesetzt dem Fall, dass das vermiete Haus nach der Auflösung der Gemeinschaft mir zu 100% gehört, ich jedoch in „Miete“ wohnen muss, da mir kein anderer Wohnraum zur Verfügung steht, ist in diesem Fall eine Kündigung wegen Eigenbedarf gerechtfertigt?
Kündigung wg Eigenbedarf
vom 1.11.2011 47 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
im Juli 2009 habe ich in X Stadt/D die EG Whg in meinem Zweifamilienhaus an ein jg Paar vermietet. Die OG Whg ist längerfristig an eine Familie mit pflegebedürftiger Mutter vermietet Bei Vertragsabschluss wohnte meinet Familie - Ehefrau 4 Kinder in XX/Brasilien. Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Verschlechterung der Lebenssituation in BR ( Frau wurde überfallen u 1 Monat später wurde Fzg geraubt)ist meine Familie im Feb 2011 zu mir nach D /Y Stadt übersiedelt, wo ich zZt ein Unternehmensberatungsprojekt betreue.
Fristlose Kündigung und Räumungsklage wegen Zahlungsverzug, kann eine Kündigung auf Eigenbedarf das
vom 14.4.2005 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben den Mieter nach Verzug der zweiten fälligen Monatsmiete bei der Polizei angezeigt und eine Rechtsanwältin beauftragt, die die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen hat und am 14.03. die Räumungsklage am Amtsgericht Passau beantragt hat. ... Deshalb möchten wir nachfragen, ob eine Kündigung auf Eigenbedarf das Räumungsverfahren (bisher keine Nachricht vom Amtsgericht) beschleunigen kann.
Bei Räumungsklage mehrere Gründe angeben
vom 16.3.2021 für 55 €
Die Kündigung ist meiner Meinung nach jedoch nicht sehr gut formuliert, da die genaue Schilderung fehlt. ... Mit der fristlosen Kündigung wurde auch ersatzweise die ordentliche Kündigung ausgesprochen. ... Dann müssten wir jetzt die Frist von drei Monaten erst einmal abwarten, da die Eigenbedarfskündigung allein nicht fristlos gültig ist, oder nicht?
kündigung eines mündlichen mietvertrages
vom 6.11.2014 48 € Historischer Preis
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wir beabsichtigen ein EFH mit 2 wohnungen zu ersteigern. eine wohnung ist leer stehen. in der anderen ist die mutter der vorbesitzerr. sie behauptet sie habe mit ihrem sohn( vorbesitzer) einen mündlichen mietvertrag abgeschlossen.und als miete 200 euro vereinbart. die mietzahlung reicht nicht aus um annährend die nbk abzudecken. die wohnung hat eine gr.sse von 110 qm. die übliche miete im ort beträgt 4.50-5.5ßQ ich habe selbst eigentum. meine frage 1. welche möglichkeiten haben sie zu kündigen 2 käme evlt eigenbedarf in frage wenn ein familienmitlglied in die andere wohnung einyiehen würde und dann die mieterin auf eigenbedarf zu kündigen. 3. auf welche paragrafen können wir uns stutzen 4. wie müsste ide kündigung in wortlaut getextet werden vielen dank
Kündigung wegen Eigenbedarf im Falle des Verkaufs?
vom 5.11.2013 40 € Historischer Preis
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Das Ehepaar selbst hat einige Objekte, so dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs grds. ausgeschlossen ist. Sollte das Objekt im Erbfall verkauft werden, könnten die neuen Eigentümer, die in das Mietverhältnis dann ja eintreten eine Eigenbedarfskündigung aussprechen?
Eigenbedarf - Kündigungsschutz
vom 4.12.2015 35 € Historischer Preis
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Folgende Fragen: - welche Chancen hätte ich mit einer Eigenbedarfskündigung in diesem Fall? ... Aber möglicherweise könnte später vorgebracht werden, der Grund für die Eigenbedarfskündigung hätt schon bei Anmietung vorgelegen und sei damit ungültig.
Kündigung wegen Eigenbedarf / Zweitwohnung. Nachfolgende Gründe ausreichend?
vom 15.11.2017 50 € Historischer Preis
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Reichen die folgenden Argumente als Gründe für eine Eigenbedarfskündigung aus: - Die Wohnung liegt näher an der Arbeitsstelle (12 Minuten Fahrweg statt 35 Minuten) - Zukünftig anfallende Home-Office-Tätigkeiten sind in der alten (2-Zimmer-) Wohnung bei Anwesenheit des Partners nicht immer ungestört durchführbar. - Der Wunsch nach temporärem Freiraum/Alleinsein ist in der alten 2-Zimmer-Wohnung nicht umzusetzen. - Die derzeitige Wohnung ist zu klein, wenn die auswärts wohnenden Kinder zu Besuch kommen und mit ihren Babies/Kleinkindern an den Wochenenden übernachten wollen - die Zweitwohnung würde von uns während dieser Besuche als Ausweichschlafgelegenheit genutzt werden. Sind diese Gründe ausreichend für eine Kündigung wegen Eigenbedarf?