Kündigung/Zustand der Wohnung
vom 3.3.2005
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Frage: 1)Muß eine schriftliche Kündigung erfolgen (Kündigungsfristen)so das ich die Wohnung erneut vermieten kann, oder könnte ich damit rechnen das meine Schwiegermutter in die Wohnung erneut einziehen kann da keine schriftliche Kündigung vorliegt. 2)Es liegt ein Mietvertrag aus DDR Zeiten vor - wie muß oder kann der Zustand der verlassenen Wohnung aussehen. 3) In den letzten Monaten gab es bauliche Veränderungen, so wurden die alten Sockelleisten entfernt(befanden sich in einem optisch guten Zustand), im Bad wurde ein Medienschacht, hinter dem sich div. ... Es erfolgte eine schriftliche Mitteilung meiner Schwiegermutter: "Das der zeitpunkt ihrer Kündigung bekannt war und während dier Zeit wurden keine Reparaturforderungen an sie gerichtet, folgedessen gibt es im nachhinein keine Forderungen mehr.