Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

3.078 Ergebnisse für kündigung frist

Was bedeutet "fachgerecht" renovieren?
vom 14.12.2010 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Vorab die Fakten: Mietvertrag seit 01.11.2007 Kündigung zum 28.02.2011 Im Mietvertrag steht folgendes: „Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume im Allgemeinen alle 3 Jahre, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen.
Schönheitsreparaturklausel bei Auszug
vom 30.1.2013 60 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Fristen laufen ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. ab der letzten während des Vertrages ordnungsgemäß durchgeführten Schönheitsreparatur. (3) Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach dem vorgesehenen Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristenablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende Schönheitsreparaturen verursachen würde. Der zu zahlende Kostenanteil errechnet sich regelmäßig nach dem Verhältnis der im Fristenplan vorgesehenen vollen Frist und des Zeitraums, der seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten vom Mieter ausgeführten Schönheitsreparatur bis zur Räumung abgelaufen ist. ... Höhe der Kaution zu Mietbeginn: 1185 Euro Schriftliche Kündigung erfolgte fristgerecht zum 31.03.2013.
Vermieterin tot-Erbenkrieg-was erwartet uns?
vom 7.2.2011 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
2007 haben wir ein Einfamilienhaus angemietet, die Vermieterin ging ins Pflegeheim.Vor Abschluß des Mietvertrages hatten wir mit ein Gespräch mit dem Schwiegersohn der Vermieterin, der sich und seine Ehefrau als Alleinerben des Anwesens titulierte.Nach dem Tod der Vermieterin wollten die Beiden das Haus an uns verkaufen-in den vergangenen Jahren wurde dies auch immer wieder betont und versichert.Dies alleine war der Grund, daß wir in das Haus einzogen. Auf Eigenkosten haben wir ( mit dem Verkaufsverprechen des :Schwiegersohnes), das Dach isoliert, neue Fenter eingebaut, 2 neue Bäder eingebaut,das gesamte Haus mit neuen Fußböden ausgestattet und die ehemalige Waschschüche entkernt und an das Wohnhaus angebaut.Ebenso haben wir die gesamte Elektrik des 1956 erbauten Hauses auf den neusten Stand bringen lassen, Heizkörper neu eingebaut, Kamin neu hochgezogen, neue Zäune gezogen, neue Warm- und Kaltwasserleitungen einziehen lassen, neue Decken eingezogen, neue Böden verlegt usvm.Hier sind ungefähr etwa 100.000 € geflossen.Jede Bauliche Veränderung durch un wurde mit dem Schwiegersohn der Vermieterin beredet und durch ihn abgesegnet. Im November 2010 verstarb die Vermieterin-bis heute haben wir über das Ableben keine Information zum Ableben der alten Dame.
Messerangriff einer Mieterin
vom 27.12.2009 45 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Rechtsanwälte, wir haben im letzten Jahr ein Haus ersteigert, in welchem psychisch kranke Menschen in einzelnen Wohnungen leben. Diese Menschen werden von gerichtlich bestellten Betreuern verwaltet. Es ist zu bemerken, dass die Betreuerin der gefährlichen Mieterin eine Rechtsanwältin ist.
Kann der Vermieter andere Nachmieter ablehnen?
vom 26.6.2007 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Beginn des Mietverhältnis am 16.06.2002 auf unbestimmte Zeit Kündigung durch mich fristgerecht zum 30.09.2007. ... Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt vom Mieter durchgeführt wurden, von diesem Zeitpunkt an.
Schönheitsreparaturen beim Auszug ohne Abnutzung?
vom 19.5.2006 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Abständen erforderlich: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 5 Jahre in allen anderen Nebenräumen alle 7 Jahre Die vorgenannten Fristen stellen lediglich Richtwerte dar. ... Schuldet der Mieter im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Schönheitsreparaturen oder beabsichtigt der Vermieter, eine bauliche Umgestaltung der Mietsache vorzunehmen, so kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verlangen, sofern er seine Absicht dem Mieter unverzüglich mitteilt. 4.
Kündigungsfrist / Mietvetrag
vom 21.1.2015 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich habe am dem Abend noch die Kündigung fristgrecht zum 01.05. mit Vermerk auf unsere telefonische Vereinbarung einen Nachmieter zu suchen per Einschreiben an den Vermieter gesendet.
Vermieter behebt Wasserschaden nicht.
vom 25.5.2013 48 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, Wir hatten vor ca. 6 Monaten einen Wasserschaden in unserer Wohnung aufgrund eines durchgerosteten Regenrohres, das halb in der Wand verläuft (Altbau). Aus Kostenspargründen wird das Rohr nicht austauscht, sondern immer nur notdürftig geflickt. Die von der Wohnungsgesellschaft beauftragten Handwerker sind inkompetent, kommen nur zum besichtigen und staunen, machen notdürftiges Flickwerk, seit 6 Monaten haben wir hier eine Baustelle.
elementarschadenversicherung
vom 13.5.2015 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, wir wohnen als mieter in einem 8-familiehaus,4 wohnungen im erdgeschoß(auch unsere), dabei sind 2 räume im souterrain (Schlafzimmer).zum glück ist noch nichts passiert, allerdings kam im letzten Jahr das Hochwasser ziemlich nahe.,wir wolllten eine Elementarschadenversicherung abschließen,diese wurde von der Versicherung zurückgestellt bis wir den Nachweis von Rückstauklappen erbracht hätten.Unser Vermieter(Eigentümer) hat den Punkt auf die Tagesordnung der EV gebracht,diese hat den Punkt aus Kostengründen abgelehnt.Somit hat die versicherung den Abschluß verweigert. Frage.Falls es zum Schaden käme,wer ist haftbar?