Vertretung der vertraglichen Mieter, Anrechnung auf die Miete von Eigenleistungen
vom 15.8.2012
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Wände verputzt, ein Bad eingebaut, neue Decken gezogen, Laminat und Terrasse verlegt, usw.. ... Meine Fragen: 1.Bin ich ohne Bevollmächtigung meiner Eltern befugt, den Vermieter aufzufordern entstandene Mängel zu beseitigen und ggf. bei Nichtbeseitigung, die Miete zu kürzen? ... (Ist nicht im Mietvertrag aufgeführt) 6.Kann der neue Vermieter grundsätzlich verlangen, dass die vom vorherigen Vermieter mündlich genehmigten Umbauten, wie z.B. eine Rigipswand für eine Abstellecke, rückgängig gemacht werden?