Nebenkosten: Wasserabrechnung nach Kopf/m² oder Zähler?
vom 9.8.2010
20 €
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Hallo Anwälte: folgende (mMn im Grunde sehr einfache ;-) ) Frage: In unserem Wohnraum-Mietvertrag steht unter §4 "Miete und Betriebskosten": "Die Kosten der Wasserversorgung werden, soweit entsprechende Messeinrichtungen vorhanden sind, nach Verbrauch abgerechnet." ... Im BGH-Urteil ist m.E. aber unklar, wie denn nun zu vefahren ist, wenn, wie in meinem Fall, im Mietvertrag ausdrücklich und abweichend vom Standardtext geregelt ist, dass der Verbrauch nach Zähler erfolgt. ... Bundesland ist übrigens NRW, der Mietvertrag wurde März 2008 geschlossen.