Kündigungsausschluss: ungeplante Geburt
vom 29.6.2005
25 €
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beantwortet von
Durch die ungeplante Geburt eines zweiten Kindes haben wir dem Vermieter Ende 2003 angekündigt, dass die neue familiäre Situation eine vollständige Erfüllung des Vertrages nicht möglich machen wird und wir spätestens in 2005 werden umziehen müssen. ... Der Vermieter hingegen beharrt auf den Vertrag. Ich weiß inzwischen, dass der unseelige Zeitpunkt des Vertragsschlusses (kurz vor der Mietrechtsänderung)uns quasi "verhaftet" den Vertrag zu erfüllen, was den Zustand der Verzweiflung in greifbare Nähe bringt.