s.g. damen und herren, mitte 2007 wurde ein mietvertrag abgeschlossen in dem beide unverheiratete partner als mieter angeführt sind. meine freundin hat den mietvertrag nie unterschrieben, der vermieter ist/war auch offensichtlich mit meiner alleinigen unterschrift zufrieden. 1. kann in diesem fall der mietvertrag auch nur GEMEINSAM von uns beiden rechtswirksam gekündigt werden? es gab die absprache, dass meine freundin ca. 2/3 der kosten übernimmt, ich den rest. ein paar monate später wurde meine freundin schwanger und hörte aufgrund von schwangerschaftsproblemen im 3. monat auf zu arbeiten, erzielte aber weiter einkommen in der vollen normalen höhe. die kosten wurden daher bis zur geburt des kindes wie vorher auch geteilt (1/3 bzw. 2/3). seit geburt des kindes mitte 2008 übernehme ich alle kosten der wohnung (miete, betriebskosten, strom, telefon, kabelfernsehen, etc.) . wollte ich ca. 2 jahre lang machen, bis meine freundin wieder einer teilzeitarbeit nachgeht. unterhalt bezahle ich offiziell keinen, insbesondere weil die vaterschaft noch nicht festgestellt wurde (es gibt verdachtsmomente). diese situation führte nun dazu, dass meine freundin nach 3 längeren abwesenheiten von jeweils 2-3 wochen aus der gemeinsamen wohnung ausziehen will/wird (und das kind mitnimmt). sie sagt mir nicht, wohin sie umziehen wird. da sie EU-ausländerin ist, ist wohl auch ihr heimatland eine option. seit einiger zeit verbringt sie teile ihrer persönlichen gegenstände während ich zur arbeit gehe aus der wohnung und lagert diese wohl bei einer freundin. zum schutz meiner persönlichen dokumente und papiere bin ich gezwungen, einen raum der wohnung (mein schlafzimmer) abzuschließen, wenn ich zur arbeit gehe. ich habe rausgefunden, dass sie nun eine umzugsfirma beauftragt hat, die anrücken soll, wenn ich nicht zuhause bin und auch einige einbaugegenstände "rausreißen" soll (einbauschrank, einbaubademöbel; ich nehme an, genau das kann in der neuen wohnung gebraucht werden). ich gehe davon aus, dass die dadurch entstehenden schäden nicht von der umzugsfirma beseitigt werden, auch dass keine reinigung durchgeführt werden wird. die rechnungen über die beiden einbaumöbel lauten auf meine freundin die rechnungssummen wurden jedoch von meinem girokonto überwiesen. die gegenstände waren zur gemeinsamen nutzung bestimmt. 2. muss ich die umzugsfirma überhaupt in die wohnung lassen (es wurde bereits angedroht, dass wenn ich das nicht zulasse, eben die polizei mitkommt)? 3. kann ich das türschloß auswechseln und darauf bestehen, dass ich beim betreten der wohnung anwesend sein muss?