Mietkautionszahlung / Kündigung / Nachmieternennung
vom 25.8.2010
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Leider hatte ich folgenden Absatz in meinem Vertrag übersehen: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.Februar 2010 und läuft auf unbestimmte Zeit. ... Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten monats der Kündigung erfolgen." ... Meine Fragen: 1) Kann ich die nicht fristgerechte Kündigung ob der nicht erfolgten Wohnungabnahme oder andersartig umgehen?