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254 Ergebnisse für eigentümer teilungserklärung sondereigentum zustimmung

Kaufvertrag Eigentumswohnung - Prüfung des Vertragsentwurf
vom 6.11.2010 35 € Historischer Preis
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Abteilung I -Eigentümer- : xxxxxxxx Gesellschaft mbH, xxxxx Abteilung II lfd. ... Den Beteiligten ist bekannt, dass durch die im Grundbuch wiedergegebene und darauf Bezug genommene Eintragungsbewilligung (Teilungserklärung) der Inhalt des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums sowie die Regelungen für das Verhältnis der Sondereigentümer untereinander mit dinglicher Wirkung festgelegt sind. ... Der Verkäufer ist zur Erteilung der schriftlichen Zustimmung Zug um Zug gegen Erfüllung des ihm vertraglich zustehenden Kaufpreisanspruchs verpflichtet. 4.
Prüfung Kaufvertrag Eigentumswohnung Fallstricke?
vom 15.8.2007 85 € Historischer Preis
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Blatt ........ verzeichneten Grundbesitzes, nämlich Gemarkung ........, Flur .., Flurstück .., Gebäude- und Freifläche, ..................., verbunden mit dem Sondereigentum an Nr. 12 des Aufteilungsplans (nachfolgend gemeinsam „Sondereigentum“). Dieses Sondereigentum wird nachfolgend „Kaufgegenstand“ genannt. 1.Das Grundbuch weist folgende Belastungen aus: Abteilung II: - lastenfrei Abteilung III: - lfd. ... Der Käufer hat bereits vor der heutigen Verhandlung vom Verkäufer eine Abschrift der Teilungserklärung erhalten.
Kaufvertrag für Eigentumswohnung, unklare Regelungen
vom 1.1.2014 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Soweit das hier verkaufte Sondereigentum nicht betroffen ist, ist der Verkäufer nach seinem Ermessen ohne Einschränkung auch noch nach Vollzug der Teilungserklärung im Grundbuch berechtigt, Veränderungen vorzunehmen, wie z.B. die Umgestaltung eines Sondereigentums bezüglich Größe und Gestaltung, Nutzungsänderung einer Wohnung in eine gewerbliche Einheit und umgekehrt, Einräumung von beliebigen Sondernutzungsrechten und Dienstbarkeiten oder Baulasten. Der teilende Eigentümer kann zu diesem Zweck auch die Teilungserklärung ändern." ... Im Innenverhältnis der Vertragsbeteiligten gilt die Vollmacht jedoch nur mit der Maßgabe, dass ohne Zustimmung des Käufers Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtung Inhalt und Umfang seines Sondereigentums oder derjenigen Teile des Gemeinschaftseigentums, die ihm zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind, nicht beeinträchtigen und Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen soweit für die Nutzung durch den Käufer von Interesse nicht wesentlich verkleinert oder verlegt werden dürfen."
Prüfung Kaufvertrag Eigentumswohnung
vom 27.11.2011 150 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
XX Zur Veräußerung bedarf es der Zustimmung des Verwalters. Im Übrigen wird wegen des Gegenstands und Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom XX.XX.197X Bezug genommen. ... Der Notar hat darauf hingewiesen, dass früher gefasste Beschlüsse der Eigentümer über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums regelmäßig auch den Käufer binden.
Kaufvertrag, Überprüfung
vom 20.12.2005 60 € Historischer Preis
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Der Verkäufer ist Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Neuss: a) von Grimlinghausen Blatt verzeichneten Wohnungseigentumsrechtes, bestehend aus einem 2.230/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung nebst Kellerraum Nr. des Aufteilungsplanes, b) von Grimlinghausen Blatt verzeichneten Teileigentumsrechtes, bestehend aus einem 1/100.000 Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Grundstück, verbunden mit Sondereigentum an dem Stellplatz in der Tiefgarage Nr. des Aufteilungsplanes. ... Der Käufer erklärt, dass diese Verpflichtungen ihm bekannt sind und er eine Abschrift der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung vor Beurkundung erhalten hat. ... Der Verkäufer erklärt, dass der Kaufvertrag der Zustimmung des Verwalters bedarf.
Überprüfung des Kaufvertragsentwurfs für Wohnungseigentum.
vom 19.9.2013 120 € Historischer Preis
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Die Erschienenen erklärten: Wir schließen folgenden Wohnungseigentumskauf- und Auflassungsvertrag § 1 Kaufgegenstand 1) Eingetragener Eigentümer des Wohnungseigentums, eingetragen im Wohnungsgrundbuch xxxx Gebäude- und Freifläche xxx verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung xx laut Aufteilungsplan, nachfolgend "Kaufgegenstand" genannt) ist die xxx - in Zukunft „Verkäufer" genannt -. 2) Der Verkäufer verkauft hierdurch das zu 1) genannte Wohnungseigentumsrecht an xxx - in Zukunft „Käufer" genannt -, und zwar zu gleichen ideellen Miteigentumsanteilen. § 2 Kaufpreis 1) Der Kaufpreis beträgt xxx 2) Der Kaufpreis wird wie folgt belegt: a) Der Käufer zahlt den gesamten Kaufpreis innerhalb von vier Wochen ab der schriftlichen Benachrichtigung des Käufers von der Vertragsgenehmigung auf ein von dem beurkundenden Notar bei einer deutschen Bank einzurichtendes Notaranderkonto ein. ... Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer, ab Übergabe - soweit gesetzlich und vertraglich zulässig - sämtliche Rechte bezüglich der verkauften Wohneinheit in Eigentümerversammlungen wahrzunehmen. 4) Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers ergeben sich aus der Teilungserklärung, etwaigen Änderungen, der Hausordnung und unter Umständen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und werden im Innenverhältnis zwischen den Vertragsschließenden anstelle des Verkäufers mit Übergabe des Wohnungseigentumsrechtes vom Käufer übernommen, unbeschadet der nach dem Gesetz bis zur Eigentumsumschreibung bestehenden Haftung des Verkäufers. 5) Der Verkäufer versichert, dass außer den aus dem Kaufpreis zu begleichenden, keine offenen Wohngeldforderungen bestehen. ... Bis zur Höhe des erforderlichen anteiligen Einbehalts hat der Notar die Kaufpreisrestsumme nicht an den Verkäufer auszuzahlen. § 3 a Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung Dem Käufer ist bekannt, dass beabsichtigt ist, einen Fahrstuhl an dem Haus zu errichten und die Anzahl der Stellplätze in der Teilungserklärung unzutreffend angegeben ist..
Kaufvertrag Eigentumswohnung - Notar Eintragung der Auflassungsvormerkung
vom 12.7.2009 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
XXXXXXX des Be-standsverzeichnisses eingetragene Wohnungseigentumsrecht, belegen XXXXXXX, XXXXXXX Hamburg, bestehend aus einem Miteigentumsanteil von XXXXXXX/XXXXXXX an dem Grundstück, Flurstück XXXXXXX in einer Größe von XXXXXXX qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Hause XXXXXXX im II. ... Die rechtlichen Verhältnisse des Wohnungseigentums ergeben sich insbesondere aus der Teilungserklärung und der Beschluss-Sammlung.
Prüfung Kaufvertrag Wohnung in Berlin
vom 16.4.2015 100 € Historischer Preis
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Nr. 1 Grunddienstbarkeit (Recht zu Abtransport von Hausmüll) für jeweiligen Eigentümer von Berlin-Wilmersdorf Blatt 3444;
 lfd. ... Die diesbezüglich Teilungserklärung einschließlich Ge- meinschaftsordnung ist am ________ des amtierenden Notars, - nachstehend „Teilungserklärung" genannt - beurkundet worden. ... Voraussetzung hierfür ist zunächst die Realteilung des Gesamtgrundstücks und der Vollzug der Teilungserklärung.
Immobilienkaufvertrag (Käufer) - Eigentumswohnung - überschlägige Prüfung
vom 10.10.2012 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Bildung des soeben beschriebenen Wohnungseigentums liegt die Teilungserklärung vom 26.04.1978 bzw. die Ergänzungserklärung vom 04.07.1978 zugrunde. ... Zur Veräußerung des Wohnungseigentums bedarf es der Zustimmung des Verwalters. ... Der Käufer übernimmt die sich aus der Teilungserklärung ergebenden Beschränkungen, die zum Inhalt des Sondereigentums gehören.
Prüfung Kaufvertrag ETW
vom 1.9.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Grundbuchstand Im Grundbuch des Amtsgerichts folgenden Grundbesitzes: 62,16/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung samt Kellerraum - im Aufteilungsplan mit Nr. x bezeichnet -. ... Auflassung, Auflassungsvormerkung 1.Die Vertragsteile sind über den vereinbarten Eigentumsübergang einig, sie bewilligen und der Erwerber beantragt die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch. 2.Zur Sicherung des Anspruchs des Erwerbers auf Übertragung des Eigentums bewilligen die Vertragsteile und beantragt der Erwerber die Eintragung einer Vormerkung gemäß § 883 BGB in das Grundbuch. ... Hinweise Vom Notar wurde hingewiesen: -dass das Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber übergeht und dies erst erfolgt, wenn Grunderwerbsteuer und Kosten bezahlt sind und etwa erforderliche Genehmigungen sowie behördliche Bescheide vorliegen, -auf die Bedeutung einer Vormerkung im Grundbuch und die Gefahr vorzeitiger Kaufpreiszahlungen, vorzeitiger Verwendungen und Vorleistungen, z.
Prüfung des Kaufvertrages einer Eigentumswohnung
vom 21.4.2014 75 € Historischer Preis
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Vorbemerkung 1) Der Verkäufer ist Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts XXXXXXXverzeichneten 84,16/1.652,38 Miteigentumsanteils an dem Grundstück Gemarkung XXXXXX Flurstück XXXX Gebäude- und Freifläche, XXXXXX, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 5. ... Abzulösenden Gläubigern darf eine Abschrift dieser Urkunde erteilt werden. – 3) Ein Vermerk, wonach die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung erforderlich sei, ist im Grundbuch nicht festgeschrieben. ... Durch den Rücktritt ist das Recht des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen, nicht ausgeschlossen. 8) Für den Fall, dass der Käufer den Kaufpreis durch Aufnahme von Fremdmitteln finanzieren möchte, deren Gläubiger zur Absicherung Grundpfandrechte am Kaufobjekt verlangen, verpflichtet sich der Verkäufer, zu diesem Zweck an einer Belastung des Kaufobjekts schon vor der Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten mitzuwirken. a) Zu diesem Zweck bevollmächtigt der Verkäufer hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/181.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 181 BGB: Insichgeschäft">§ 181 BGB</a> den Käufer vor dem Notar, dessen Sozius, deren Vertretern oder Amtsnachfolgern, alle zur Belastung des Kaufobjektes mit Grundpfandrechten in beliebiger Höhe erforderlichen oder geeignet erscheinenden Erklärungen abzugeben und den jeweiligen Eigentümer dinglich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, Rangänderungen und Rangvorbehalte zu erklären sowie Sicherungszweckerklärungen abzugeben. b) ***In gleichem Umfang wie zu Buchstabe a) und zusätzlich zur Abgabe abstrakter Schuldanerkenntnisse / Schuldversprechen für den Käufer und zu seiner persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung in beliebiger Höhe bevollmächtigen Verkäufer und Käufer hiermit mit Wirkung für sich und ihre Erben unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB die Notariatsmitarbeiter XXXXXX und XXXXXX, sämtlich beim Notar, je einzeln, ohne dass eine Verpflichtung zum Handeln besteht, vor dem Notar, dessen Sozius sowie deren Vertretern oder Amtsnachfolgern entsprechende Erklärungen abzugeben.
Bitte Mietvertrag prüfen!
vom 24.1.2014 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Änderungsvorbehalt gilt insbesondere für die Fälle der Umwandlung des Mietobjektes in Wohnungseigentum oder bei vermieteten Eigentumswohnungen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Änderung des Verteilungsmaßstabes zur Verteilung der Betriebskosten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen oder der Regelungen der Teilungserklärung beschlossen hat.