WIderruf bzw. Anfechtung eines Mietaufhebungsvertrag
vom 27.10.2016
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe einen befristeten Mietvertrag am 01.03.2016 abgeschlossen. ... Nach Ueberpruefung des Mietvertrages ist es herausgekommen, dass der Vermieter keinen Grund fuer die Befristung gegeben hat, somit wird der MIetvertrag automatisch auf unbestimme Zeit laufen und ist die Befristung unguelig. ... Bei ordnungsgemäßer Übergabe und Räumung bis spätestens zum 01.12.2016 verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter einen Betrag in Höhe von 3.000 EUR zusätzlich zur Kaution zu zahlen.