Anfechtung oder Kündigung Schadenersatzanspruch in welchem Umfang
vom 8.7.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Fakten: Mieterauskunft wurde ausgefüllt am 13.06.2020 Mietvertragsunterzeichnung am 23.06.2020 Eingang Miete am 03.07.2020 vom Amt des Empfängers/Mieters geplante Wohnungsübergabe am 07.07.2020 kurz vor Übergabe vage Kenntnis erlangt, dass Mieter falsche Angaben in Selbstauskunft angegeben hat , vereinbart Infos einzuholen und am 08.07.20 zu sprechen. Am 08.07.2020 100%ige Kenntnis, dass Mieter Vorvermieter nicht angegeben hat, bei dem randaliert wurde und Mietrückstände bestehen. Fragen: Da die Wohnung noch nicht übergeben wurde sollte man fristlos kündigen oder anfechten?