Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne seit 13 Jahren zur Miete in einem Reihenhaus. Jetzt wird das von mir bewohnte Haus vom bisherigen Vermieter, einer Kreisbaugesellschaft mbH an Privatpersonen verkauft, die das Haus selber beziehen möchten. Gilt die 3 jährige Kündigungssperrfrist lt. § 577 a in diesem Fall?