Wohnungsauszug - was muss ich wiederherstellen und was nicht?
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich ziehe bald aus, habe die Wohnung bereits gekündigt (Wohnung gehört einer Wohnungsbaugesellschaft in Frankfurt/M) und habe für die 3 Monate untervermietet (mit Erlaubniss des Vermieters) und dieser Mieter mag die Wohnung nun übernehmen. Leider sind wir uns uneinig was die "Schönheitsrepartauren" betrifft denn er wollte mein Küche übernehmen, im Gegenzug verzichtete er darauf das ich die Tapeten runter hole um den im Vertrag stehenden "tapezierfähigen Untergrund" zu schaffen. ... Am 28.4 kommt der Hausmeister und nimmt die Wohnung ab und wird mir auch mitteilen was ich erledigen muss aber ob alles was er sagt auch rechtens ist, hoffe ich hier zu erfahren.