Weist der Mieter nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der in 9.2 bestimmten Frist durchgefährt wurden, und befinden sich die Räume in einem der normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so hat der Mieter anteilig den Betrag an den Vermieter zu zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Mieträume im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würden, das selbe gilt, wenn und und soweit die Vertragsbedingungen die Fristen in 9.2 seit beginn des Mietverhaltn,. noch nicht vollendet sind,. ... Muß ich als Mieter die Wohnung vollständig renovieren, bisher habe ich noch nicht renoviert. Bin ich verpflichtet die Wohnung so herzurichten, dass ein neuer Mieter sofort einziehn kann.