Guten Tag, ich bin aus meiner 230 qm großen Wohnung nach 6 Jahren ausgezogen, die ich nur teilweise renoviert übernommen hatte. In meinem Mietvertrag steht auf einer Anlage des eigentlichen Mietvertrags folgendes: Die Schönheitsrep. während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten, siehe auch § 7,5, des Mietvertrages (dort steht geschrieben: Der Verpflichtete hat die Schönheitsrep. innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.) ... Und bedeutet das nicht, dass ich unabhängig vom Zustand stets gewzungen bin, die Wohnung nach Auszug zu renovieren?