Private Mitbenutzung einer gewerblichen Immobilieneinheit
vom 11.10.2025
für 60 €
beantwortet von
Andere berufliche oder gewerbliche Nutzungen sind nur mit Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers zulässig. Eine Nutzung zum Zwecke der Beherbergung ist ausgeschlossen." ... Meine Frage: Kann ich ihr das erlauben oder bekomme ich Ärger mit dem anderen Eigentümer, da es sich hierbei ja nicht um eine gewerbliche Nutzung handelt?