Hätte heute mal eine Frage zum Mietrecht: Ich bin Eigentümer einer Wohnung in Berlin, die ich von meinen Eltern geerbt habe.Leider ist diese an Mieter vermietet, die meinen Eltern schon jahrelang Ärger bereitet haben, u.a. durch nicht akzeptierte Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen etc. ... Nachdem ich diesen abgewiesen hatte (Hatte zu dieser Angelegenheit auch auf 123recht eine Frage gestellt) erhalte ich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes aus Berlin, der mir erklärt, eine Betriebskostenabrechnung sei bei diesem Mietvertrag nicht zulässig und man werde lediglich die Heizkostennachzahlung leisten, immerhin 774.- Da ich selbst an die Verwaltungs-gesellschaft eine Nachzahlung von 1670.- zu leisten habe, aber für die Wohnung NUR eine Kaltmiete von 234,05 bekomme ( Mieterhöhungen meiner Eltern, die nicht per Einschreiben mitgeteilt wurden, wurden in der Vergangenheit schlicht ignoriert, meine Eltern waren aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, sich eingehender mit der Sache zu befassen), die Wohnung mit 80m² in bester Citylage, 5min Fuß- weg zum Kudamm liegt, ich neben den o.g. 1670.- noch eine Sonderumlage von 980.- bis Juni zu zahlen habe und im Monat 260.- sogenanntes Wohngeld an die Verwaltungsgesellschaft zahlen muss, ergeben sich allein für 2011 für mich Kosten i.H.v. 5770.-, aber die Einnahmen liegen nur bei 2808,60 (Erhöhung der Miete ist erst in 3 Jahren wieder möglich, hatte zum April 2011 die Miete von 199.- auf 234,05 erhöht). ... Sollte man in diesem Fall in der Kündigung von Eigenbedarf sprechen, bzw. was muss ich noch beachten, damit die Angelegenheit unkompliziert realisiert werden kann?