Bin dann an den Verkäufer herangetreten und habe mich ernsthaft mit der Rückabwicklung auseinandergesetzt, im Notarvertrag steht zwar : Veräußerung im gegenwärtigen Zustand aber diesen Mangel hat mir der Verkäufer verschwiegen !!Als ich den Verkäufer damit konfrontierte das hier ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, lenkte dieser ein und wir haben dann eine Verabredung auf Handschlag gemacht : Ich würde das Haus zum notariell vereinbarten Preis übernehmen und der Verkäufer sollte im Gegenzug die Kellerräume trocknen, eine Wasserklappe einbauen und wollte als Entschädigung alle Böden fachmännisch ausbauen und entsorgen. ... Nach dem Einzug musste ich zudem feststellen, dass zwar die Warmluftanlage, die 2/3 des Hauses versorgt zwar funktioniert, die eingebauten Nachtspeicheröfen, die den Rest des Hauses beheizen sollen aber ohne jede Funktion sind und im Notarvertrag haftet der Verkäufer aber für die Funktionstüchtigkeit.