MIetvertrag: Kündigungsausschluss
"Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von 5 Jahren ab Vertragsbeginn auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird." "Eine Kündigung ist erstmals am 30.06.2010 mit der gesetzlichen Frist zulässig." ... Gilt bei diesem Vertrag nun der Kündigungsausschluss (weil ja nicht angekreuzt)?