Privathaftpflicht bei öffentlich rechtlichem Anspruch
vom 3.6.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Moin! Die Stadt Hamburg fordert uns auf, den öffentlichen Gehweg reparieren zu lassen, da ein Baum von unserem Grundstück mit seinen Wurzeln die Gehwegplatten angehoben hat. "Auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) in Verbindung .mit§ 60 Abs. 1 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) ist eine Instandsetzung des Gehweges zu ihren Lasten notwendig.