Stille Gesellschafter und Angestellter gleichzeitig möglich ?
vom 21.5.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Kann man als Teilzeitangestellter parallel ein UG gründen und dabei nur Stiller Gesellschafter sein (also nicht als Geschäftsführer, das übernimmt jemand anders) wobei man eine Wettbewerbsklausel hat im Arbeitsvertrag. Sprich, zwar wird das Unternehmen Leistungen anbieten, die Ähnlich sind, dem was man im eigenen Vertrag hat, allerdings ist man nicht aktiv bei der UG tätig, sondern finanziert es nur durch die Teilnahmen an UG Gründung. Aktive Arbeiten tut anderer Gesellschafter, der gleichzeitig Geschäftsführer ist und nicht angestellt ist.