Aufklärungspflichten gg. anderen Gesellschaftern oder Geschäftsführern
vom 25.11.2019
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Gesellschafter C ist Geschäftsführer von A und jeweils nicht-beherrschender Gesellschafter von A und B. Im Falle dessen, das in den Gesellschaftsverträgen von A und dem Geschäftsführervertrag von A mit C keine explizite Regelung zu dieser Konstellation getroffen wurde, 1) verstößt C pauschal gegen etwaige gesetzliche Verpflichtungen als Geschäftsführer 2) in wie fern ist C zur Aufklärung - in Bezug auf seine Teilhaberschaft an C - gegenüber etwaigen weiteren Geschäftsführern von A verpflichtet? 3) in wie fern ist C zur Aufklärung - in Bezug auf seine Teilhaberschaft an C - den anderen Gesellschaftern von A verpflichtet?