Sehr geehrte Anwälte, ich befasse mich mit dem Thema "Medizinische Versorgung in einer JVA" Neben bereits bekannten wichtigen Eckpunkten wie Stichpunkte zu JVAKrankenhaus, also spezielle JVA über das Thema HIV Erlass wie zb in NRW üblich wo also Häftlinge zustimmen müssen, mit jemanden mit HIV zusammenzuarbeiten bis hin zum Thema Datenschutz und gleichwertige Versorgung würde mich noch folgendes interessieren : Mich würde die praktische Umsetzung interessieren, hat also ein Häftling das Recht auf gleiche medizinische Behandlung wie einer der nicht in Haft ist oder gibt es aus Sicheheitsgründen Einschränkungen ? Wie sieht es aus mit ambulanter oder Versorgung durch Krankenkassen usw ? Gibt es zudem ein Recht auf medizinische Versorgung und was passiert bei Krankheiten, die in der JVA nicht behandelt werden können, besteht dann eine Pflicht zur Verlegung oder ist ein nicht eingreifen also in Kaufnahme des Sterbens des Kranken aus Sicherheitsgründen angebracht ?