Anforderung von Unterlagen über ärztliche Behandlung.
Fragen: a) Darf die Herausgabe von Kopien bestimmter Krankenunterlagen verweigert werden ? b)Wenn Kopien von Behandlungsunterlagen per Einschreiben angefordert wurden, unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises sowie mit der Bitte um Mitteilung der Kosten, und dann ohne Übersendung einer Rechnung kostenlos und ohne eine Aufstellung mit Bezeichnung der Unterlagen und der Seitenanzahlen, die Behandlungsunterlagen übersandt werden, muss m.E. .davon ausgegangen werden, dass die Unterlagen trotz Versicherung der Vollständigkeit lückenhaft sind. Wie soll man sich in diesem Fall verhalten,um sich vor Schaden zu schützen ?