Bauträgervertrag: Sonderwünsche umsatzsteuerpflichtig?
Im Rahmen des Kaufs einer Neubauwohnung vom Bauträger sollten Sonderwünsche verwirklicht werden. Auf den einzelnen Angeboten für die jeweiligen Sonderwünsche ist die Mehrwertsteuer entweder explizit aufgeführt oder der Preis als Bruttopreis deklariert. Diese Angebote wurden zur Beauftragung unterschrieben an den Bauträger zurückgeschickt.