Guten Tag, wir, ich und meine Frau, haben im Dezember 2018 notariell einen Kaufvertrag (Grundstück in Nürnberg) und Verbraucherbauvertrag (Errichtung einer Doppelhaushälfte, gem. §§650 i bis 650 o BGB) gleichzeitig, in einem Notartermin, abgeschlossen. ... Als Antwort auf die Frage wann der Baubeginn erfolgt, kam folgende Antwort: „die Firma die den Rohbau erstellt, ist im Moment mit den Häusern 3 und 4 beschäftigt. Wenn diese fertig sind, wird die Rohbau-Firma erst woanders ein Haus bauen und danach mit unserem Haus 2 und dem Haus 1 beginnen".