sehr geehrter herr Rechtsanwalt,ich habe seit 30 jahren eine eigentumswohnung im 4ten stock. parralel zum haus befindet sich ein ca 5 mtr breiter streifen, an dessen ende sich eine laderampe für ein im haus befindliches geschäft liegt. seit 30 jahren wird hier angeliefert, b.z.w. parkten auf diesem streifen die eigentümer. im jahr 2005 erschien plötzlich die feuerwehr mit bauamt und machten einen anleitertest, mit dem ergebnis,dass die verwaltung sofort ein schild "FEUERWEHRZUFAHRT" aufstellen musste .ab sofort war jegliches befahren unseres grundstückes verboten. nach verhängen eines knöllchens habe ich den bürgermeister eingeschaltet,der das knöllchen üngültig erklärte , da das feuerwehrschild nicht amtlich war. nun installiert die stadt auf eigene kosten ein neues schild,gestattet ein kurzzeitiges parken zwecks ein und ausladen. die gefahr eines neuen knöllchens ist wieder aktuell. meiner meinung sind wir hier um unser grunstück enteignet worden. keiner parkt stundenlang oder nachts,um den zweiten rettungsweg zu blockieren. ist die vorgehensweise der stadt so zu akzeptiren?