Walmdach anstatt Satteldach
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Frau rechtsanwältin sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wir haben folgende Fragestellung: Wir beabsichtigen ein Grundstück zu kaufen welches im Bereich eines rechtsgültigen bebauungsplan liegt. Dieser Bebauungsplan sieh für unser Grundstück folgende Festlegungen vor: WA I, GRZ 0,4, GFZ 05, Dachneigung 28/38 Grad In den textlichen Festsetzungen sind folgende für uns relevante Passagen enthalten: 1.2.4 Walmdächer sind nicht zulässig, Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen zulässig 1.2.5 Gauben sind nicht zulässig, Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen zulässig. da wir nun einen eingeschoßigen Bungalow mit Garage bauen möchten, würden wir sehr gerne ein Walmdach bauen, was aber aufgrund der textlichen Festsetzung ausgeschlossen ist. ... Wir möchten nun einen Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans (§31 BauGB) stellen.