Ich habe ein Grundstück in Hinterbebauung verkauft. Für sein Bauvorhaben habe ich dem Käufer erlaubt, mit einem Abstand von nur 5 Metern zu meinem Haus zu bauen, allerdings mit der Einschränkung, dass ich das alleinige Nutzungsrecht zwischen den Einheiten, also den kompletten 5 Metern habe. Nun überlege ich, mein Haus abzureißen und innerhalb der alten Grenzen neu zu bauen.