Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie benötigen auch für die Nutzungsänderung eine Baugenehmigung, wobei die Verwaltungsgebühren EUR 111,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt betragen, aber bei Änderungen weitere Gebühren bis zu 2.500,00 € hinzukommen können, wenn Sie Abweichungen der Bauvorschriften beantragen
Mit dem Antrag müssen alle Unterlagen eingereicht werden, die nötig sind, um das Bauvorhaben zu beurteilen, bestehend auch
Lageplan und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte
Bauzeichnungen und Baubeschreibung
Standsicherheitsnachweis,
Brandschutznachweis und andere bautechnische Nachweise
Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück
Angaben zur Energieversorgung
bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Auszug aus dem Bebauungsplan mit Eintragung des Grundstücks und prüffähige Berechnung über die zulässige, die vorhandene und die geplante Grundfläche und Grundflächenzahl, Geschossfläche, Geschossflächenzahl und, soweit erforderlich, Baumasse und Baumassenzahl auf dem Baugrundstück
Ohne Architekten werden Sie diese Unterlagen nicht in der von den Bauämtern gewünschten Form beibringen können; daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen.
Die Architektenkosten lassen sich anhand Ihrer Angaben absolut nicht berechnen oder auch nur ansatzweise vorhersagen. Diese werden sich nach der HOAI richten und vom Objekt abhängen.
Bevor Sie aber kaufen und finanzielle Aufwendungen machen, sollten Sie vorab beim Amt nachfragen, ob eine solche Nutzungsänderung überhaupt machbar ist - denn sollte das Objekt im Außenbereich liegen, ist es möglich, dass so eine Nutzungsänderung gar nicht genehmigungsfähig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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Diese Antwort ist vom 16.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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16.09.2014
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21:42
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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