Der Nachbar, dessen Haus im vorderen Teil der Doppelhaushälfte liegt geht über unser Grundstück zu seinem Haus. ... Grundsätzlich gibt es auf der anderen Seite des Hauses (für den hinteren Teil der Doppelhaushälfte einen weiteren Zugang, allerdings ist die Eingangstüre aktuell bei ihm so eingebaut, dass er dazu zwingend über unser Grundstück gehen muss.Wir haben unser Haus vor 15 Jahren gekauft und da gab es diese Treppe direkt vor unserem Fenster schon, allerdings hat er jetzt vor seinem Haus eine Terrasse eingerichtet als Freifläche und könnte zumindest über diese Terrasse und dann nur über ein kleineres Stück über unser Grundstück zu seiner Hauseingangstüre. ... Da sein Haus höher liegt, ist die Mauer von seinem Grundstück aus nicht höher als 1,50, von dem Weg auf unserem Grundstück, den er benutzt, ist die Mauer zwischenzeitlich fast zwei Meter hoch.