Architekten-Vorvertrag mit Fertighausfirma rechtens?
vom 25.10.2013
63 €
Historischer Preis
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Der nächste Schritt um zu einem Festpreis-Angebot zu kommen war ein 1-seitiges Papier zum Unterschreiben vorgelegt mit folgendem Inhalt: Architektenvertrag mit der Fertighausfirma xxx, Gegenstand des Vertrages: Planung eines Wohnhauses mit Garage; dabei waren folgende Leistungen angekreuzt: -Grundlagenermittlung -Vorplanung -Entwurfsplanung. ... Wir haben vom Architekten den die Firma beauftragt hat (freier Architekt) Planungsdokumente nach unseren Vorgaben, in Form von Grundrissen und Seitenansichten mit allen Maßen erhalten. ... (Diese werden nicht vom Architekten sondern von der Fertighausfirma (Vertragspartner) eingefordert.)