Bauverzug
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wir hatten dieser Erklaerung nicht zu gestimmt und den Bautraeger aufgefordert seine Bauverpflichtung fristgerecht zu erfuellen. Im November haben wir den Bautraeger kontaktiert, um den Baufortschritt abzufragen und klarzustellen, dass wir die Verzugszahlungen ab Januar erwarten. Der Bautraeger antwortete, dass ein Verzug noch nicht festgestellt werden kann, da das Fertigstellungsdatum noch in der Zukunft liegt.